Rentenversicherungspflicht für Selbständige kommt

Rentenversicherungspflicht für Selbständige –
Einigung im Koalitionsvertrag 2018 zwischen CDU, CSU und SPD

Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass eine Rentenversicherungspflicht für Selbständige kommt.

Nachdem das Thema Altersvorsorgepflicht für Selbständige bereits einige Jahre in der Politik diskutiert wurde, hat sich die SPD in den Koalitionsverhandlungen bzgl. dieses Punktes nun durchgesetzt.

Rentenversicherungspflicht Selbständige – Wahlrecht

Selbständige sollen demnach wählen können, ob Sie sich in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer anderen geeigneten Vorsorgeart versichern.
Als geeignet wird dabei eine Rentenvorsorge bezeichnet, die insolvenz- und pfändungssicher ist und in der Regel zu einer Rente oberhalb der Grundsicherung führt.
Diese Vorgaben dürfte ausschließlich die staatlich geförderte Rürup Rente, auch Basisrente genannt, erfüllen.

Opt-out-Lösung – Rentenversicherungspflicht Selbständige

Opt-out oder Opting-out ist englisch und steht für “nicht teilnehmen”. Selbständige werden also voraussichtlich einmalig vor die Wahl gestellt, ob Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder sich für eine alternative Vorsorgeform in Form einer Basisrente bzw. Rürup Rente entscheiden möchten.

Rentenversicherungspflicht Selbständige – Erleichterung für Existenzgründer

Nach dem Entwurfstext im Koalitionsvertrag ist davon auszugehen, dass es eine Erleichterung für Existenzgründer geben wird.
Diese könnte zum Beispiel so aussehen, dass Existenzgründer in den ersten Jahren nur einen ermäßigten Beitragssatz an die Rentenversicherung bezahlen müssen.

Rentenversicherungspflicht Selbständige

Gesetzliche Rentenversicherung – umlagefinanziertes System

Wer sich nach Einführung der Rentenversicherungspflicht für Selbständige zur gesetzlichen Rentenversicherung entscheidet, verlässt sich auf das staatlich geregelte, umlagefinanzierte System.
Umlagefinanziert bedeutet, dass die eingezahlten Gelder nicht angelegt werden, sondern direkt an die heutigen Rentner ausbezahlt werden. Es ist also kein angespartes Kapital vorhanden, sondern die Berufstätigen von heute finanzieren die Rente der heutigen Rentner.
Alle die zukünftig in Rente gehen, verlassen sich darauf, dass es dann immer noch ausreichend Beitragszahler gibt, um das jetzige Rentenniveau zu halten.
Die meisten Wissenschaftler bezweifeln die Tragfähigkeit dieses Systems in der jetzigen Form, aufgrund der Altersstruktur der deutschen Bevölkerung.

Die Bevölkerungspyramide des statistischen Bundesamtes zeigt sehr schön, welche herausfordernde Bevölkerungsentwicklung Deutschland bevorsteht.

Basisrente, Rürup Rente – kapitalgedecktes System

Bei der staatlich geförderten Basis- oder Rürup Rente handelt es sich um einen privatrechtlichen Altersvorsorgevertrag, bei dem das eingezahlte Geld abzüglich Kosten bei einem Versicherer oder in Investmentfonds angelegt wird. Das Kapital ist also zum Renteneintritt real vorhanden und steht rechtlich ausschließlich dem Vertragsinhaber zu. Das Rentenniveau einer Rürup Rentenauszahlung ist in keinster Weise von der Bevölkerungsentwicklung abhängig.

Frühzeitige Orientierung sinnvoll

Selbständige sollten sich jetzt frühzeitig mit den unterschiedlichen Modellen auseinandersetzen und beide Optionen gegeneinander abwägen.
So kann man eine unverbindliche Beispielrechnung bei der gesetzlichen Rentenversicherung anfordern, wie hoch eine Rente voraussichtlich bei einem bestimmten Einzahlungsbetrag sein wird. Alternativ sollten Selbständige den Markt der Rürup Renten Produkte vergleichen.

Verbraucherschützer beklagen immer wieder die Rentabilität von üblichen, staatlich geförderten Rürup Renten Produkten, aufgrund hoher Kosten, Provisionen und Gebühren.
Eine sinnvolle Alternative stellen hier besonders Rürup Rente Nettopolicen dar, da diese völlig auf teure Abschluss- & Vertriebskosten verzichten.

Rentenversicherungspflicht Selbständige – Gesetzesgrundlage

Der entsprechende Passus zur Rentenversicherungspflicht für Selbständige findet sich im Koalitionsvertrag vom 07.02.2018 in den Zeilen 4304 bis 4314.

Darin heißt es:

“Um den sozialen Schutz von Selbstständigen zu verbessern, wollen wir eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einführen, die nicht bereits anderweitig obligatorisch (z. B. in berufsständischen Versorgungswerken) abgesichert sind. Grundsätzlich sollen Selbstständige zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und – als Opt-out-Lösung – anderen geeigneten insolvenzsicheren Vorsorgearten wählen können. Wobei diese insolvenz- und pfändungs sicher sein und in der Regel zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen müssen. Zudem werden wir die Mindestkrankenversicherungsbeiträge für kleine Selbstständige reduzieren. Die Renten- und Krankenversicherungsbeiträge sollen gründerfreundlich ausgestaltet werden.”

Dieser Text dient nun als Grundlage für eine Gesetzesfindung zur Rentenversicherungspflicht für Selbständige. Das Vorhaben soll im Laufe der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden.

Wir werden den Gesetzesbildungsprozess weiterverfolgen und zeitnah über neue Geschehnisse berichten.

Artikel: Altersvorsorge für Selbständige – ein Gesamtüberblick

Bijan Kholghi ist Certified Financial Planner (CFP©) &
Honorar-Finanzanlagenberater. Seine Beratungsschwerpunkte sind
Vermögensanlagen sowie Vorsorgelösungen auf Nettobasis (ohne Provisionen).
Seit über 22 Jahren stellt er als selbständiger Berater die Interessen
seiner Kunden in den Mittelpunkt seiner Beratung.
Das sagen Kunden über Bijan Kholghi: Google Bewertungen

Bijan Kholghi